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Deutschlands Klimaziele sind ambitioniert, auch und gerade bei der Elektromobilität. In einem Jahr sollen wir laut Bundesregierung mit vier Millionen zugelassenen Autos bereits e-mobiler Leitmarkt sein, ab 2035 werden keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen. Der Nutzer sieht es – wie eine aktuelle Studie zeigt – skeptischer. Nur ein Viertel der Bevölkerung denkt ernsthaft darüber nach, sich ein E-Mobil anzuschaffen, zu unklar sind noch die einfachsten Details: Wo und wie kann ich mein Auto dann laden? Ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur überhaupt schon vorhanden? Dennoch – in diesem Jahr wurden hierzulande bis dato mehr E-Autos zugelassen als Diesel. Knapp 23 Prozent davon waren reine E-Fahrzeuge und Hybride – fast verschwindende vier Prozent waren es noch zwei Jahre zuvor.

Ron Woydowski, ist eigentlich Experte für moderne Heiztechnik, aber auch für alternative Energien und Energieberater. In den letzten Jahren beschäftigte er sich intensiv mit der Planung und Installation von e-Ladetechnik und kann auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen. In diesem Interview, gibt die Antworten zu den ganz praktischen Fragen rund um die E-Mobilität.

Nachrüstung von Ladesäulen oder entsprechenden Steckdosen

Lässt sich in jeder beliebigen Tiefgarage eine Ladesäule oder entsprechende Steckdose nachrüsten? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Im Grunde genommen ist die Nachrüstung in jeder Tiefgarage möglich. Theoretisch könnte man sein E-Auto sogar an einer ganz normalen Steckdose laden – dies ist aber aufgrund der Leitungsbelastung nicht erlaubt. Davon ist also dringend abzuraten, da das Laden damit zum einen extrem lange dauert und zum anderen die Kurzschluss- und Brandgefahr erheblich steigt. Spezielle E-Ladesäulen sind vor allem für Außenstellplätze zu empfehlen, für Tiefgaragen eignen sich so genannte Wallboxen. Diese lassen sich in der Regel problemlos an die den Stellplatz angrenzenden Wand anbringen – allerdings darf dies nur ein entsprechender Fachbetrieb durchführen. Für die Installation ist hierzulande zwingend die Verwendung eines Fehlerschutzschalters (kurz: FI) vorgeschrieben, damit beim Laden des Fahrzeugs kein Rückstrom ins Stromnetz gelangt. In den meisten Wallboxen ist das bereits integriert. Außerdem muss der im Haus vorhandene Sicherungskasten genügend freien Platz für die zusätzlich notwendigen Sicherungsautomaten haben. Und der Anschluss an das öffentliche Stromnetz braucht einen ausreichend großen Hausanschlusswert – ansonsten muss das entsprechend angepasst werden. Wenn es das Netz erlaubt, kann vom Versorger auch ein zusätzlicher Hausanschluss nur für die E-Mobilität installiert werden.

Eine Alternative zu der vorgenannten und i.d.R. recht kostspieligen und aufwendigen Aufrüstung bildet ein sogenanntes Last- und Lademanagement. Hier werden nicht zusätzliche Kapazitäten geschaffen, sondern die vorhandenen effizient eingesetzt und verteilt. Sollte die vorhandene Tiefgarage zu wenig Platz bieten oder es Stromprobleme geben, könnte – quasi als Notlösung – auch ein einzelner Ladeparkplatz mit einem speziellen Abrechnungssystem geschaffen werden.

Gut zu wissen: Seit der Reform des WEG-Gesetzes kann jeder Wohnungseigentümer – und auch Mieter – die Erlaubnis für den Einbau einer Ladestation verlangen. Hierfür ist durch die WEG dennoch ein Beschluss mit einfacher Mehrheit notwendig, dieser regelt jedoch nur noch die Art und Weise der Aus- und Durchführung und ist nur dann anfechtbar, wenn die Wohnanlage grundlegend umgestaltet wird oder andere Wohnungseigentümer benachteiligt werden.

Welches Budget muss eine Eigentümergemeinschaft für eine solche Nachrüstung einplanen – pro Kopf/bzw. Anschluss?

Eine Wallbox ist bereits ab 500 Euro zu haben – wer auf eine richtig gute Ausstattung und Zusatzfunktionen Wert legt, zahlt auch einiges mehr. Doch darf man darüber nicht vergessen, dass meist noch erhebliche Kosten für- Installation, Herstellung oder Öffnung von Brandschottungen, Änderungen des Hausanschlusses, Schaffung eines Zählerplatzes mit Absicherung, Kabeltrassen, den Aufbau der entsprechenden Ladeinfrastruktur und der Hard- und Software für das Lademanagement – einschließlich Wartung – sowie eventuell weitere Umbaumaßnahmen hinzukommen. Wird vielleicht sogar eine Erweiterung des Hausnetzes gewünscht ? Dann muss man auch schonmal mit nicht unerheblichen Zusatzkosten und die Einbeziehung des Netzbetreibers gerechnet werden.

Was man auf keinen Fall tun sollte, um Kosten zu sparen, ist selbst Hand an die Installation zu legen. Das muss immer von einem qualifizierten Elektroinstallateur übernommen werden.

Welche Förderungen gibt es im Hinblick auf die Installation von Ladestationen?

Die KfW fördert seit Ende letzten Jahres jede private Ladestation in Wohngebäuden mit einem pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Und das heißt auch pro Ladepunkt, denn befinden sich an einer Säule mehrere solcher Ladepunkte, wird jeder einzelne davon entsprechend subventioniert.

Man muss sagen, dass sich der Bund sich hier wirklich ins Zeug legt und den Fördertopf erst vor kurzem um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt hat. Einzige Kehrseite der Medaille: Viele legen sich gerade die geförderten Wallboxen zu – selbst wenn noch kein E-Auto vorhanden ist. Entsprechend lang sind mittlerweile die Lieferzeiten. . WEGs, die aufrüsten wollen, sollten also frühzeitig und mit Vorlauf planen und und dabei den Gesamtbedarf auch der noch Unentschlossenen nicht aus den Augen lassen. Denn eine gesamtheitliche Lösung ist einem Stückwerk immer vorzuziehen.

Wie lässt sich der Gebäudebetrieb zuverlässig aufrecht erhalten, wenn viele Bewohner abends gleichzeitig ihre E-Autos laden, aber auch in der Wohnung TV schauen, Wäsche waschen, kochen und das Licht anmachen? Oder anders herum: Wie lassen sich in Verbrauchs-Hochzeiten Ausfälle vermeiden?

Genau an dieser Frage wird klar, dass ein eigenes E-Auto auf dem Stellplatz der Eigentumswohnung weitaus mehr bedeutet, als ein paar Wallboxen an die Wand zu schrauben und zu verkabeln. Das Laden muss immer als gesamtheitlicher Vorgang über den kompletten Kreislauf hinweg betrachtet werden und die WEG sollte sich bereits im Vorfeld klar machen, wie viele Stellplätze nachgerüstet werden sollen, welche Ladeleistung dann entsprechend benötigt wird und ob der für die Wohnanlage vorhandene Netzanschluss ausreichend ist.

Ob der Netzanschluss für das Laden von Elektrofahrzeugen reicht, hängt natürlich vor allem davon ab, wie viele gleichzeitig ihr Auto laden. Um hier die richtige Balance zu finden, ist ein spezielles Lade- und Energiemanagementsystem wichtig – ab einer Gesamtleistung von 12 kVA ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das System verteilt die verfügbare Ladeleistung auf alle angeschlossenen Autos und berücksichtigt dabei gleichzeitig alle weiteren Lade- und Verbrauchsvorgänge in der Wohnanlage. So wird der Netzanschluss nicht überlastet und Leistungsspitzen können bewältigt werden. Die Wohnnutzung erhält über das Lastmanagmenet einen „Vorzug“ in den Zeiten größeren Strombedarfs, damit alle technischen Anlagen (Aufzüge, Lüftung, Druckerhöhungsanlagen, Sicherheitsanlagen etc.) und die private Nutzung (Küchengeräte, Licht, Kommunikation etc. ) ausreichend versorgt werden. Nimmt die abgenommene Stromkapazität für die Wohnnutzung dann ab, werden diese freien Stromkapazitäten in das Lademanagement geleitet. Durch ein intelligentes Lademanagment stimmen sich die vernetzten Wallboxen ab und erhalten je nach Ladezustand mehr oder weniger Ladestrom. Somit ist gewährleistet, dass jedes E-Fahrzeug ausreichend Energie erhält, um die Mobilität zu gewährleisten.

Außerdem sollte mit Blick auf die Kapazitäten auch immer in die Zukunft gedacht und die eventuelle Aufrüstung für weitere Abnehmer in der Gemeinschaft mit eingeplant werden. Für solche Konzepte gibt es spezialisierte Unternehmen, die hierfür noch mehr Know How mitbringen als der normale Hauselektriker.

Welche Genehmigungen und Regularien sind damit verbunden?

Neue Ladestationen müssen beim Versorger angemeldet werden und brauchen ab einer Gesamtleistung von 12 kVA sogar eine Genehmigung, die eingeholt werden muss. Auch der bürokratische Aufwand darf nicht unterschätzt werden. Gerade in der WEG müssen Absprachen zwischen den einzelnen Eigentümern und Mietern, aber auch mit Dienstleistern, Behörden und Netzbetreibern getroffen werden. Hier empfiehlt es sich deshalb, die ganze Abwicklung und auch das anschließende Management der Ladeinfrastruktur in die Hände der WEG Verwaltung zu legen. Er hat in der Regel auch Erfahrung darin, was notwendig ist, um den Garantie- und Versicherungsschutz zu gewährleisten – wie zum Beispiel in Sachen Brandschutz oder die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur.

Abrechnung und Verbrauch

Was ist für eine korrekte Abrechnung der Ladeverbräuche der einzelnen Nutzer zu beachten?

Der jeweils verbrauchte Strom muss klar den jeweiligen Säulen zuzuordnen sein – am besten über Wallboxen mit integriertem Stromzähler bzw. über das intelligente Lademanagement. So kann der Ladestrom bequem über die Nebenkosten und/oder je nach Anlage von einem entsprechenden Dienstleister abgerechnet werden. Gegebenenfalls kann ein Ladepunkt zusätzlich für Gäste öffentlich zugänglich gemacht und dann dem gemeinschaftlichen Verbrauch zugeschlagen werden – die Abrechnung hier ist dann aber gewerbesteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat hier leider noch eine Lücke im Steuerrecht hinterlassen, da nach derzeitiger Rechtsauffassung die WEG als Betreiber dieser Anlage vermutlich auch umsatz- und einkommensteuerpflichtig wird. Hier sollte sich insbes. eine WEG entsprechend beraten lassen.

Vielen Dank für das Gespräch.