Die eigene Wohnung an Feriengäste zu vermieten, ist für viele Eigentümer attraktiv. Denn damit können Eigentümer erhebliche Mieteinnahmen erwirtschaften. Mega-Events wie eine Fußball-EM sind dafür prädestiniert. Doch die Vermietung über Plattformen wie Airbnb braucht eine rechtliche Grundlage, nämlich die grundsätzliche Erlaubnis der Stadt und der WEG. Gerade in einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Kurzzeitvermietung an Feriengäste gut überlegt – und gut abgesprochen – sein. Lesen Sie hier, was Sie beachten sollten.
Vermietung über Airbnb: Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie in einer WEG über Airbnb vermieten möchten, brauchen Sie die Erlaubnis der WEG in der Teilungserklärung. Verbietet die Teilungserklärung die Ferienvermietung, muss sie geändert werden. Und dazu benötigen Sie in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer der Immobilie.
- Die rechtlichen Anforderungen zur Airbnb-Vermietung unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Eigentümer sollten sich unbedingt genau informieren. Beispielsweise gibt es in Berlin sehr enge Grenzen für die Vermietung am Haupt- oder Nebenwohnsitz. Aber Köln erlaubt die Vermietung für maximal 90 Tage.
- Konflikte mit Miteigentümern sind vorprogrammiert, wenn die Ferienvermietung Ihre Nachbarn belästigt, beispielsweise durch Lärm. In bestimmten Fällen haben Miteigentümer sogar das Recht, auf Unterlassung zu klagen.
Was genau ist Airbnb-Vermietung?
Airbnb ist eine der größten Online-Plattformen, auf der Eigentümer ihre Eigentumswohnung an Feriengäste vermieten können. Die Airbnb-Vermietung bedeutet also die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen oder einzelnen Zimmern – oft an Touristen oder Reisende. Auch Studierende sind potenzielle Interessenten für eine Wohnung auf Zeit. Besonders beliebt ist diese Form der Vermietung bei Mega-Events, wie einer Fußball-EM.
Rechtliche Grundlagen für die Kurzzeitvermietung von Eigentumswohnungen
Die Vermietung von Eigentumswohnungen über FeWo-Portale ist in vielen Städten möglich – und oft auch üblich. Als Wohnungseigentümer müssen Sie jedoch bestimmte Regeln beachten. Dabei stellen sich Fragen wie:
- Ich bin Teil einer WEG. Darf ich meine Wohnung über Airbnb vermieten? Was regelt die Teilungserklärung diesbezüglich?
- Möchte ich die ganze Wohnung oder nur einen Raum für kurze Zeit vermieten?
- In welchen Städten muss was genau beachtet werden?
Die meisten Städte haben eigene Richtlinien für Airbnb-Vermietungen. Ein Beispiel: In Berlin ist die Wohnraumüberlassung eines leerstehenden Zimmers nur zulässig, wenn weiterhin mind. 51 % der Wohnung selbst genutzt werden. Für Berlin gelten darüber hinaus besondere Bestimmungen hinsichtlich der Vermietung von Erst- oder Zweitwohnsitzen. Zusätzlich muss die Airbnb-Vermietung beim Bezirksamt beantragt werden.
Da die geltenden Bestimmungen von Ort zu Ort unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei spezifischen Fragen persönlich an Ihre Ansprechpartner bei PANDION SERVICE oder Ihre zuständige Regionalverwaltung zu wenden.
Das Wohnungseigentümergesetz und die Teilungserklärung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung ergänzt das Wohnungseigentumsgesetz. Dementsprechend beeinflussen beide Regularien Ihre Airbnb-Vermietung, wobei der erste Blick immer in die Teilungserklärung gehen sollte. Denn hier geht es wirklich ums Detail: Legt die Teilungserklärung die „Nutzung des Sondereigentums zu Wohnzwecken fest“, ist die Vermietung an wechselnde Gäste nicht ausgeschlossen. Gemäß § 13 Abs. WEG ist es Wohnungseigentümern dann gestattet, mit ihrem Sondereigentum nach Belieben zu verfahren. Bedeutet: Die Vermietung der Eigentumswohnung an Feriengäste ist erlaubt. Das hat auch der BGH in seiner Entscheidung vom 12.04.2019 (Aktenzeichen V ZR 112/18) festgestellt. Sie sollten Kontakt zu Ihrer Hausverwaltung aufnehmen und mit den anderen Eigentümern in der WEG in Austausch treten. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, bevor es später zu Konflikten wegen Uneinigkeiten kommt.
Vorsicht vor einer Zweckentfremdung bei einer Airbnb-Vermietung von Eigentumswohnungen
Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn eine Wohnung nicht mehr zum dauerhaften Wohnen genutzt wird – sie also z. B. ausschließlich zur Airbnb-Vermietung offensteht. Dabei handelt es sich um eine Kurzzeitvermietung, die im Gegensatz zur normalen Wohnungsvermietung nur auf eine vorübergehende Vermietung ausgerichtet ist. Also für wenige Tage oder Wochen. Gerade in Ballungsräumen wie Berlin oder München ist das problematisch, da der Wohnraum knapp ist. Die Wohnung wird dem normalen Wohnungsmarkt entzogen. Das Zweckentfremdungsverbot soll die normale, langfristige Vermietung des Wohnraums schützen.
Wir haben hier für Sie eine Übersicht verschiedener Städte und deren Regularien zur Airbnb-Vermietung erstellt*:
Vermietungsdauer Max.
90 Tage
Genehmigungspflicht
Ja, wenn Wohnraum über mehr als 90 Tage im Jahr vermietet werden soll
Sonderregelungen
Ausnahme für Studierende, die kurzfristig über 180 Tage eine Wohnung mieten möchten; seit 2022 müssen Wohnungseigentümer eine Registrierungsnummer zur Airbnb-Vermietung vorweisen; Gastgeber unterliegen ab dem 10. Tag der Vermietung einer Meldepflicht
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Vermietungsdauer Max.
Für den Hauptwohnsitz nicht begrenzt
Genehmigungspflicht
Ja, beim Bezirksamt beantragen
Sonderregelungen
Vermietung von Privatzimmern ist nicht genehmigungspflichtig, solange mehr als 51 % unter Eigennutzung stehen; Airbnb-Vermietung nur für den Hauptwohnsitz in Berlin – hier keine Beschränkung der Tage; Zweitwohnsitze dürfen max. 90 Tage an Touristen vermietet werden; Registrierungspflicht; Sonderregelungen für Langzeitaufenthalte von mehr als 3 Monaten; bei gewerblicher Vermietung ist eine Übernachtungssteuer fällig
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Vermietungsdauer Max.
Gewerbliche Airbnb-Vermietung seit 2017 verboten
Genehmigungspflicht
Private Airbnb-Vermietung bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung möglich
Sonderregelungen
Vorsicht vor Zweckentfremdung, wenn mehr als 50 % der Wohnflächen für z. B. gewerbliche Zwecke genutzt werden
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* Unverbindliche Tabelle. Unser Stand: 09.2024. Um sicherzugehen, holen Sie sich bitte aktuelle Informationen bei Ihrer Regionalverwaltung ein.
Wohnraumschutz: Was Wohnungseigentümer beachten müssen
Der Wohnraumschutz soll dem Wohnungsmangel entgegenwirken und regelt, wann eine Zweckentfremdung vorliegt. Die Ferienvermietung über Portale wie Airbnb muss daher oft beim zuständigen Amt beantragt und genehmigt werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Wohnraumschutzes können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Airbnb-Vermietung in Wohnungseigentümergemeinschaften – Zustimmungspflicht
Ob ein Mietangebot über Airbnb in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt ist, hängt maßgeblich von den Bestimmungen der Teilungserklärung ab. Diese legt fest, wie das Sondereigentum genutzt werden darf. Ist hier nur die „Nutzung zu Wohnzwecken“ festgelegt, spricht dies zunächst nicht gegen die Kurzzeitvermietung der Eigentumswohnung in WEGs.
”In PANDION Objekten ist die Kurzzeitvermietung an einen wechselnden Personenkreis standardmäßig ausgeschlossen. Wir verwenden gerne die Formulierung „Nicht zulässig ist eine Vermietung der Wohnung an einen ständig wechselnden Personenkreis (Ferienwohnung), oder die separate Vermietung der Sondernutzungsflächen. Die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung stellt eine Nutzungsänderung gegenüber der Zweckbestimmung gemäß den Bestimmungen der Teilungserklärung dar.“
Toni AltindagogluGeschäftsführer PANDION SERVICE
Allerdings kann es immer zu Einwänden durch Ihre Miteigentümer kommen. Wie damit umzugehen ist, klären wir jetzt.
Welche Rolle spielt die Eigentümerversammlung bei der Airbnb-Vermietung?
Die Eigentümerversammlung ist insbesondere in zwei Situationen von Bedeutung:
Beispiel 1: Die Teilungserklärung erlaubt die Ferienvermietung oder hat dazu keine Regelungen. Unabhängig von einer tatsächlichen Beeinträchtigung möchten einzelne Eigentümer eine solche Nutzung nun verbieten. Eine Einschränkung wäre nur mit Änderung der Teilungserklärung möglich, etwa durch eine konkrete Formulierung. Das erfordert einen einstimmigen Beschluss (100 %) inklusive Zustimmung des Airbnb-Vermieters. Ein Mehrheitsbeschluss über eine allgemeine Öffnungsklausel (75 % der Stimmen) reicht jedoch nicht aus (Mehrheitsfestes Recht). Das Beispiel wirkt auch umgekehrt, wenn die Airbnb-Vermietung per Teilungserklärung unzulässig ist und künftig erlaubt werden soll.
Beispiel 2: Die Teilungserklärung erlaubt die Ferienvermietung, jedoch werden die Miteigentümer erheblich beeinträchtigt, etwa durch Lärm oder dauernde Beschädigungen im Gemeinschaftseigentum. Das heißt, es liegen konkrete Umstände vor. Allein die Tatsache, dass fremde Personen das Haus frequentieren, ist nicht ausreichend. Hier kann die Gemeinschaft einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Hinweis: Seit Inkrafttreten des WEMoG (WEG-Reform 2020) kann die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung nicht mehr von einzelnen Eigentümern, sondern nur noch von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt werden.
Bei Uneinigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind eine
- offene Kommunikation sowie
- Rücksichtnahme unabdingbar.
Es ist ratsam, als Erstes immer die Teilungserklärung der WEG zu prüfen, um festzustellen, ob die Vermietung an Feriengäste darin grundsätzlich untersagt bzw. grundsätzlich erlaubt ist. Sollte es zu Beschwerden durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung kommen, ist es wichtig, die Probleme ernst zu nehmen und zu minimieren.
Sie sind als Wohnungseigentümer nicht im Land? Hausverwaltungen für Sondereigentum wie PANDION stärken Ihren Rücken und treten für Sie ein.
Private Vermietung vs. gewerbliche Vermietung über Airbnb
Die Vermietung kann sowohl privat als auch gewerblich erfolgen. In einigen Städten, wie bspw. in München, gelten jedoch explizite Sonderregelungen bei gewerblicher Vermietung.
Abhängig davon, wie Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, hat dies Einfluss darauf, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Regelmäßig ist dies nicht der Fall, wenn die Vermietung im Rahmen einer reinen privaten Vermögensverwaltung erfolgt.
Liegen bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig vor, kann die Finanzverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, die unter anderem zur Gewerbesteuerpflicht führt. Relevant sind hierbei Sonderleistungen, die ähnlich einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb sind (hotelmäßig) und besondere unternehmerische Tätigkeit voraussetzen. Das sind gesamtheitlich
- Die Wohnung muss für die Führung eines Haushalts vollständig eingerichtet sein. Hierzu gehören Möblierung, Wäsche und Geschirr.
- Sie muss in einem reinen Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl von gleichartig genutzten Wohnungen liegen, die eine einheitliche Wohnanlage bilden.
- Die Werbung für die kurzfristige Vermietung der Wohnung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung der Wohnung müssen von einer für die einheitliche Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation durchgeführt werden.
- Die Wohnung muss jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden. Es muss nach Art der Rezeption eines Hotels laufend Personal anwesend sein, das mit den Feriengästen Mietverträge abschließt und abwickelt und dafür sorgt, dass die Ausstattung in einem Erhaltungs- und Reinigungszustand ist und bleibt, der die sofortige Vermietung zulässt.
ABER! Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht gesamtheitlich erfüllt sind, kann eine gewerbliche Tätigkeit angenommen werden, wenn eine hotelähnliche Nutzung vorliegt, insbesondere wenn Zusatzleistungen erbracht werden. Allein die Bereitstellung von Wäsche, bestimmte Reinigungsservices, Brötchenlieferung oder ein Transferservice reichen dafür jedoch nicht aus.
FAQ – Airbnb-Vermietung in Wohnungseigentümergemeinschaften
Wie regelt PANDION die Airbnb-Vermietung in Teilungserklärungen?
PANDION hat seit mehreren Jahren folgende Regelungen in ihren Teilungserklärungen festgehalten:
„Nicht zulässig ist eine Vermietung der Wohnung an einen ständig wechselnden Personenkreis (Ferienwohnung), oder die separate Vermietung der Sondernutzungsflächen. Die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung stellt eine Nutzungsänderung gegenüber der Zweckbestimmung gemäß den Bestimmungen der Teilungserklärung dar.“
Damit kann die WEG die Vermietung an Feriengäste unterbinden. Aber: Die Airbnb-Vermietung ist zulässig, wenn in der Teilungserklärung kein Verbot formuliert ist.
Wer darf Wohnungen bei Airbnb vermieten?
Eigentümer dürfen ihre Wohnung auf Airbnb oder ähnlichen Anbietern für Ferienwohnungen vermieten, wenn die Teilungserklärung und lokale Vorschriften dies erlauben bzw. nicht verbieten. Andernfalls braucht es die Zustimmung aller Eigentümer, um eine Anpassung der Teilungserklärung umzusetzen. Wenden Sie sich dafür auch an Ihre WEG-Verwaltung.
Wie lange darf ich meine Wohnung über Airbnb vermieten?
Die maximale Vermietungsdauer ist regional unterschiedlich. In einigen Städten wie Berlin gibt es kein Limit. Andere Städte wie Bonn oder Köln limitieren die Wohnraumüberlassung auf 90 Tage im Jahr.
Brauche ich immer die Zustimmung meiner Miteigentümer?
Nein, insofern die Teilungserklärung die Kurzzeitvermietung erlaubt. Um Konflikte zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, alle Eigentümer ins Boot zu holen und Sorgen und Ängste ernst zu nehmen.
Kann die Eigentümergemeinschaft die kurzzeitige Vermietung verbieten?
Sieht die Teilungserklärung eine kurzfristige Vermietung vor bzw. verbietet sie nicht und liegen keine konkreten Gründe für eine Beeinträchtigung der Miteigentümer vor, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus, um die Teilungserklärung dahingehend zu ändern. Auch nicht mit Öffnungsklausel. 100 % der Stimmen sind erforderlich.
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