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Guten Service empfehlen und profitieren!

Tipp-Topp: Kennen Sie jemanden im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten will? Empfehlen Sie PANDION SERVICE und Sie erhalten bis zu 2.000 € Tipp-Prämie.

Weiterempfehlen lohnt sich

So funktioniert Ihre Empfehlung

1

Eigentümer informieren

Bitte informieren Sie die Eigentümer im Vorfeld über Ihre Empfehlung. Wir kommen dann automatisch auf Sie und Ihren Kontakt zu. Umgekehrt geht es auch. Empfehlen Sie einen Eigentümer, der sich bei uns meldet.
2

Kontaktaufnahme und Werteinschätzung

Wir nehmen unverbindlich und kostenfrei Kontakt auf, beziehen uns auf Ihre Empfehlung und besprechen als erstes persönliche Wünsche und Vorstellungen. Danach führen wir eine marktgerechte Werteinschätzung durch, schließen eine Vereinbarung und beginnen mit dem Verkauf oder der Vermietung.
3

Professionelle Vermittlung und Tipp-Prämie erhalten

Jede Immobilie vermitteln wir so professionell und kompetent, wie unsere eigenen Projekte. Gerne honorieren wir Ihren Tipp entsprechend unserer Prämienstaffel, wenn wir die empfohlene Immobilie vermittelt haben. Die Auszahlung erfolgt direkt nach Eingang unserer Maklerprovision.

So staffelt sich Ihre Prämie

  • Bis zu einem Verkaufspreis von 250.000 € erhalten Sie 500 € Tipp-Prämie
  • Von 251.000 € – 499.000 € erhalten Sie 1.000 € Tipp-Prämie
  • Ab 500.000 € erhalten Sie 2.000 € Tipp-Prämie
  • Bei einer Vermietung erhalten Sie pauschal 10 % unserer Netto-Provision

Gemeinsam zum Erfolg! Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf Ihren Tipp.

Toni AltindagogluGeschäftsführer der PANDION SERVICE

Ja, ich habe eine Weiterempfehlung für Sie

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Sie können gleich jetzt und hier Kontakt aufnehmen.

Nutzen Sie das Formular oder sprechen Sie uns persönlich an.

PANDION Servicegesellschaft mbH
4.5
Basierend auf 36 Bewertungen
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Wichtige Hinweise

  • Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.
  • Die Tippgeber-Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns das Recht vorbehalten, Aufträge abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.