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Ein defektes Heizungsrohr, Sturm- oder Hagelschaden, ein beschädigtes Auto durch ein defektes Tiefgaragentor, Wasser in den Kellerräumen und Blitzeinschlag – Schäden am Gemeinschaftseigentum können vielfältig sein und kommen immer einmal wieder vor. Auch die Bandbreite an Kosten ist groß und kann sich auch schnell einmal im vier- bis fünfstelligen Bereich belaufen. Welche Versicherungen sollte man als WEG abschließen? Welche davon sind sogar Pflicht? Was macht für das Sondereigentum Sinn? Wie schließt man als WEG neue Versicherungen ab? Und was ist zu tun, wenn ein Schaden entstanden ist? Ein kurzer Überblick als Checkliste für die nächste WEG-Versammlung:

Die Must Haves für die WEG

§19 Absatz 2.3 des WEG-Gesetzes verpflichtet die Wohnungseigentümer dazu, das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert angemessen zu versichern sowie gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- Ansprüche vorzusorgen. Entsprechend obligatorisch muss die WEG dann mindestens zwei Versicherungen abschließen, die dann auch von jedem neu hinzukommenden Eigentümer getragen und anteilig übernommen werden müssen.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden durch

  • Feuer,
  • Hagel,
  • Sturm oder
  • Wasser.

Doch muss hier differenziert werden. Der Feuerversicherungsschutz beispielsweise deckt Schäden durch Blitzeinschlag, Brand, Explosion, Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und durchgeführte Löscharbeiten ab. Die Sturmversicherung greift bei Schäden, die durch ein Unwetter mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurden. Für Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Bei Wasserschäden durch Leitungswasser muss der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein, z.B. bei defekten Rohren, Waschmaschinenschläuchen, Heizungs- und Klima- oder auch Sprinkleranlagen. Versichert sind außerdem auch durch Frost bedingte Rohrbrüche sowie eventueller Frostschäden an installierten Geräten, Heizkörpern, Armaturen oder Sanitärgegenständen. Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper). Nicht versichert sind übrigens – aber das sollte klar sein – Niederschlagsschäden im Inneren, die dadurch entstanden sind, da Fenster oder Türen fahrlässig offen gelassen wurden.

Vertragsinhalte und einzelne Zusatzleistungen abwägen

Vor Abschluss einer Versicherung sollten Sie unbedingt genau prüfen, welche Leistungen im gewählten Tarif tatsächlich enthalten sind. Ist alles drin, was speziell für Ihr Eigentum und die spezifische Lage Sinn macht? Oder wird sogar überversichert? Je nachdem, wie die Situation und Bedingungen vor Ort aussehen, kann auch eine Aufstockung durch spezifische Zusatzleistungen sinnvoll sein – beispielsweise eine Entschädigung für Schäden durch den Aufprall von Fahrzeugen.

Gut zu wissen: In manchen Tarifen ist auch die ebenso obligatorische Haftpflichtversicherung (siehe nächster Punkt) bereits inklusive.

Nicht vergessen – meldepflichtige Baumaßnahmen

Sobald Sie als WEG Baumaßnahmen wie Sanierungen oder auch zusätzlich Anbauten, Dachrenovierungen etc. planen, sollten Sie überprüfen, inwieweit hier Ihre Versicherung zu informieren ist und ggf. für die Zeit der Baumaßnahmen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden sollten. Da An- und Umbaumaßnahmen als Gefahrerhöhung gewertet werden, ist die Meldepflicht meist bereits im Versicherungsvertrag verankert. Angezeigt werden müssen die Maßnahmen insbesondere dann, wenn

  • das Gebäude während der Maßnahmen nicht geschlossen ist
  • wenn das Gebäude in dieser Zeit nicht bewohnbar ist
  • Arbeiten an wasserführenden Leitungen ausgeführt werden
  • wenn Brandschutzeinrichtungen für die Zeit der Arbeiten abgeschaltet werden müssen

Zusätzliche Versicherungen sind vor allem dann notwendig, wenn die Bausumme höher als 50.000 Euro liegt.

Als Verwalter haben wir diese Punkte im Blick, sobald Sie als WEG entsprechende Baumaßnahmen beschließen. Wir leiten dann die Anzeige bei der Versicherung in die Wege und empfehlen sinnvollen zusätzlichen Schutz.

Toni AltindagogluGeschäftsführer PANDION SERVICE

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Sach- und Personenschäden Dritter ab, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen. Das können zum Beispiel Verletzungen durch das Ausrutschen auf nicht gestreuten und zu glatten Wegen, Stürze im unbeleuchteten Treppenhaus, Beschädigungen an Autos durch herabfallende Ziegel oder ein defektes Tiefgaragentor sein.

All das geht oftmals glimpflich aus, kann aber in einzelnen Fällen auch ernsthafte Verletzungen, Folgeschäden und langwierige Behandlungen nach sich ziehen und damit zu hohen Schadenssummen führen. Hätte die WEG hierfür keinen Versicherungsschutz, wären diese gemeinschaftlich zu tragen und nicht immer so leicht aufzubringen.

Wichtige Versicherungen, die wir als Verwalter mitbringen:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je Schadenfall 1.000.000 EUR, maximal jährlich 2.000.000 EUR. Kostenlose Mitversicherung der Beiräte
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit 6.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 250.000,00 € für Vermögensschäden.
  • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.

Als Verwalter sind wir als PANDION Service Mitglied beim VDIV Nordrhein-Westfalen (Verband nordrhein-westfälischer Verwalter) und haben darüber hinaus eine Vertrauensschadenversicherung. Außerdem haben wir mit Pantaenius einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der deutlich mehr Versicherungsleistungen beinhaltet als in einer Wohngebäude-Police üblich, z.B. Vandalismus-/ oder Graffiti-Schäden.

Darüber hinaus empfehlen wir jeder WEG, bei der Beauftragung des Verwalters darauf zu achten, dass dieser eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat. Zudem gibt es Versicherer, die eine kostenlose Mitversicherung der Beiräte über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Verwalters anbieten.

Toni AltindagogluGeschäftsführer PANDION SERVICE

Die Vermögenshaftpflicht deckt die – meist finanziellen – Schäden ab, die durch z.B. den Abschluss fehlerhafter Verträge, verspätete Zahlungen an Dienstleister oder versäumte Kündigungen entstehen.

Kein Muss, aber dennoch mancherorts obligatorisch? Die Elementarschadenversicherung

In Gebieten, in denen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben wahrscheinlicher sind als anderswo, macht es durchaus Sinn, sich als WEG darüber auszutauschen, ob zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden soll. Auch Gebäudeschäden durch Schneedruck sind hier versichert oder ein Rückstau, weil Wasser aus der Kanalisation nicht mehr abfließen kann und so zurück in Haus drückt und dort Kellerräume oder Wohnungen in den unteren Etagen überflutet.

ABER: Damit die Versicherung den entstandenen Elementarschaden auch übernimmt, muss die Eigentümergemeinschaft bestimmte „Auflagen“ erfüllen – so müssen etwa die Gegenstände im Keller meist auf einer Höhe von mindestens 12 Zentimetern gelagert werden.

Zusätzliche Versicherungen, die Sinn machen können

Rechtsschutzversicherung

Sie sind mit den Ergebnissen von Dienstleistern nicht zufrieden und haben Mängel festgestellt, die auch nach einer gesetzten Frist nicht behoben sind, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Ähnlich kann es sich aber auch innerhalb der WEG verhalten, wenn große Unstimmigkeiten untereinander auf anderem Wege nicht lösbar erscheinen – etwa wenn ein Mitglied der WEG ohne entsprechenden Beschluss eine bauliche Veränderung seines Balkons durchführt und sich auch mehrmaliger Aufforderung, die bauliche Veränderung rückgängig zu machen, nichts ändert.
Hier greift die Rechtsschutzversicherung und versichert die Kosten der gerichtlichen Interessenwahrnehmung, sprich: die Kosten für den Anwalt und Gerichtsgebühren.

Beiratshaftpflichtversicherung

Jede Eigentümergemeinschaft wählt einen Verwaltungsbeirat, der ihre Interessen vertritt, bei anstehenden Begehungen vor Ort mit dabei ist und beschlossene Vorhaben und deren Umsetzung im Blick hat. Wer sich intensiv kümmert, hat ein höheres Risiko, mehr oder weniger folgenschwere Fehler zu machen – etwa bei der Überprüfung einer Jahresabrechnung oder der Freigabe eines zu teuren Angebots. Gegen den finanziellen Schaden, den er hier verursachen kann, sollte sich der Beirat versichern. Die Beiratshaftpflichtversicherung bietet hier den entsprechenden Schutz.

Heizöltankversicherung oder Gewässerschadenhaftpflicht

Eine Heizöltankversicherung – meist auch als Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet – ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Risiko eines auslaufenden Öltanks aber mit besonders hohen Kosten verbunden. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist, gesetzt den Fall, es wird mit Öl geheizt, empfiehlt sich dementsprechend. Sie versichert Schäden, die durch die entsprechende Anlage entstehen, beispielsweise beim Bruch eines Rohres, einem Leck oder auch eine fehlerhafte Bedienung.

Wer gegen solche Schäden nicht versichert ist, haftet gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft unbegrenzt und persönlich. Und das nicht zu knapp. Denn schon ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann mehrere 100.000 Liter Wasser verschmutzen und die Beseitigung ist kostenintensiv – hier kann im schlimmsten Fall ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstehen.

Glasversicherung

Unabhängig von der obligatorischen Wohngebäudeversicherung macht es – wenn man im Gemeinschaftseigentum (z.B. Haustüren oder Fenster im Treppenhaus) besonders viele und große Glasflächen hat – Sinn, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen. Die Wohngebäudeversicherung selbst deckt Schäden an Glas nur dann ab, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel verursacht wurden. Schäden, die aber zum Beispiel durch spielende Kinder, durch den Straßenverkehr aufgewirbelte Steine oder unabsichtliches Zerbrechen durch einen der Eigentümer entstehen, werden nur durch eine zusätzliche Glasversicherung abgedeckt. Die Glasflächen innerhalb der Wohnung sollten Sie selbst über Ihre Hausratversicherung absichern.

Sie haben ein Mietshaus bzw. eine Mehrfamilienhaus gekauft? Was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Informieren Sie Ihren Versicherungsmakler unmittelbar nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags und senden Sie ihm folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Ankauf mit Angabe des Nutzen-Lasten-Wechsels (z.B. Auflassungsvormerkung oder Auszüge aus dem Kaufvertrag)
  • Unterlagen/Informationen zu bestehenden Versicherungen

Ihr Versicherungsmakler prüft die vertraglichen Vereinbarungen und informiert Sie über die weitere Vorgehensweise und Optimierungsmöglichkeiten. Übrigens: Es besteht ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen nach Grundbucheintrag, das per sofort oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgeübt werden kann.

Versicherungen für jeden einzelnen Eigentümer

‍Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung wird dann wirksam, wenn man aus verschiedenen Gründen wie etwa Arbeitslosigkeit oder auch -unfähigkeit die Raten für den für die Immobilie aufgenommenen Kredit nicht mehr bedienen kann. Alternativ dazu empfiehlt sich, um diesen Fall zu vermeiden, auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Unfall- oder Invaliditätsversicherung.

Hausratversicherung

Grundsätzlich sollten Sie als einzelner Eigentümer auch über eine Hausratversicherung verfügen. Diese greift bei Beschädigungen oder dem Verlust sämtlicher im Haus befindlicher Güter, etwa durch Feuer- oder Sturmschäden oder Einbruch und Vandalismus.
Versichert sind dabei insbesondere:

  • Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld
  • Gebrauchsgegenstände wie Laptop und Kleidung
  • Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Vorhänge oder Bilder
  • Tiere.

Mietausfallversicherung

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass Mieter ihre Miete inklusive der Nebenkosten für eine gewisse Zeit nicht oder nicht vollständig bezahlen können. Die Mietausfallversicherung deckt die entsprechenden finanziellen Schäden, die Ihnen als Vermieter entstehen, ab – erfasst werden im Regelfall Zahlungsausfälle von drei bis sechs Monaten.

Auch hier gilt: Stellen Sie vor dem Abschluss sicher, dass dieser Fall nicht schon von einer anderen Versicherung, die Sie bereits abgeschlossen haben, abgedeckt wird. Oft sichert auch die Gebäudeversicherung die Risiken eines Mietverlustes mit ab. Dies gilt dann jedoch nur für den Fall, dass die Wohnung aufgrund des Gebäudeschadens unbewohnbar ist.

Tipp: Überprüfen Sie vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung unbedingt, ob die versicherte Summe zum Wert Ihres Hausrats passt. Auch in gewissen Abständen lohnt sich ein Blick darauf. Denn wenn Sie beispielsweise teure Einrichtungsgegenstände oder Elektrogeräte angeschafft haben, kann dieser Wert spürbar gestiegen sein. Vermeiden Sie durch eine regelmäßige Überprüfung unbedingt eine Unterversicherung, ansonsten können Ihnen bei größeren Schäden schnell hohe Kosten drohen.

Schaden passiert? Das ist zu tun

Wenn Sie einen Schaden am Gemeinschaftseigentum feststellen, beispielsweise ein undichtes Fenster, ein leckes Rohr oder beschädigte Fliesen, dokumentieren Sie diesen am besten per Foto und Datum und informieren Sie unverzüglich Ihre Hausverwaltung, damit die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich anlaufen können. Als WEG müssen Sie – um auch den Ersatz durch die Versicherung sicherzustellen – folgende Schritte beachten und einhalten:

  • Schadensminderung durch Beauftragung entsprechender Handwerker: Als WEG bzw. Eigentümer unterliegen Sie der Schadensminderungspflicht und sollten sofort alles unternehmen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern. Beauftragen Sie die entsprechenden Handwerker dafür.
  • Fotodokumentation zu Schadensursache, -umfang und Folgeschäden: Dokumentieren Sie den Schaden durch entsprechende Fotos.
  • Strafbare Handlungen gegen das Eigentum anzeigen: Melden Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei

Wie schließt die WEG neue Versicherungen ab?

Wenn die Eigentümergemeinschaft eine bestimmte neue Versicherung für sinnvoll hält, kann sie dies während der Eigentümerversammlung per Beschluss mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Beschlüsse sollten immer so eindeutig wie möglich formuliert sein und sich auf einen konkreten Versicherungsvertrag samt Leistungsumfang beziehen. Das gleiche gilt, wenn die Gemeinschaft überein gekommen ist, eine Versicherung zu kündigen, um zu einem anderen Anbieter mit besseren Konditionen zu wechseln.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie den Abschluss einer weiteren WEG-Versicherung für sinnvoll halten. Wir berücksichtigen das für die nächste Versammlung, holen die verschiedenen Angebote der einzelnen Anbieter ein und übernehmen die praktische Abwicklung. Im umgekehrten Fall haben wir Ihre aktuellen Verträge immer im Blick und geben Empfehlungen über für Ihre WEG sinnvolle Versicherungen.

Toni AltindagogluGeschäftsführer PANDION SERVICE

Der jeweilige WEG-Verwalter ist eng dran an den abgeschlossenen Versicherungsverträgen, wickelt Schadensfälle ab, hat Versicherungssummen und Konditionen im Blick, überprüft regelmäßig, ob die Verträge so noch Sinn machen und steht in direktem Kontakt mit den Ansprechpartnern der Versicherungen.

Dennoch: Der Verwalter selbst ist – auch laut WEG-Gesetz, das diesen Punkt bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters nicht mit aufzählt – nicht ermächtigt, eigenständig neue Versicherungen abzuschließen oder zu kündigen. Gebäude- und Haftpflichtversicherung sind aber in der Regel schon bei Gründung der WEG vorhanden, hier befindet sich dann eine entsprechende Ermächtigung des Verwalters in der Teilungserklärung, meist im Verwaltervertrag. Hier kommt es dann auf den Wortlaut an, ob der Verwalter einen Neuabschluss z.B. der Wohngebäudeversicherung nach eigenem Ermessen vornehmen kann.

Unser Tipp zum Schluss: Sparen kann teuer werden

Wer Angebote vergleicht, sollte nicht nur aufs Geld schauen. Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das wirtschaftlich vernünftigste. Auch bei gleicher Versicherungssumme lohnt der Blick aufs Detail. Selbstbeteiligungen sind häufig noch verkraftbar, da sie betragsmäßig gedeckelt sind und der Höhe nach nicht den wirtschaftlichen Ruin bedeuten können. Aber es gibt eine Vielzahl anderer Details, die einen Vergleich schwer, aber nicht unmöglich machen. Wie gut ist zum Beispiel der Versicherungsschutz, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt? Oder ist bei Elementarschäden auch Rückstau aus dem städtischen Kanal eingeschlossen?

Bei der Entscheidung für eine Versicherung ist Expertenwissen gefragt und das hat eine gute Hausverwaltung immer.

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