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Eine Verwalter Checkliste hilft Ihnen dabei die richtige Hausverwaltung für Ihren persönlichen Fall zu finden. Deshalb haben wir für Sie die kritischen Fragen und unsere Musterantworten aufgeführt.

Die Verwalter Checkliste

Worauf Sie achten sollten, wenn es um die passende Verwaltung für Ihre Immobilie geht.

Unabhängig davon, ob Sie ihre Immobilie selbst nutzen, sie vermieten oder sie als Wertanlage dient. Sie übertragen der Verwaltung, mit dem Schutz Ihres Vermögens, eine große Verantwortung. Deshalb sollten Sie darauf achten hochwertige Leistungen von Ihrer WEG Verwaltung zu erhalten, um langfristig den Wert Ihrer Immobilie sichern zu können. Folgende Verwalter Checkliste hilft ihnen dabei.

Unternehmenspräsentation

Hat das Unternehmen einen Verwaltungssitz in der Nähe Ihrer Immobilie?

Durch Niederlassungen in Köln, München und Berlin ist eine objektnahe Verwaltung möglich.

Ist das Unternehmen zugehörig zu einem der Landesverbände des Dachverbandes Deutscher Immobilien (DDIV) e. V.?

Die PANDION SERVICE ist Mitglied im Verband nordrhein-westfälischer Verwalter (VNWI).

Ist die Immobilienverwaltung das Kerngeschäft des Unternehmens?

Wir sind seit 2006 als Wohnungsverwaltung tätig.

Hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit ähnliche Objekte bzw. Eigentümergemeinschaften verwaltet? Kann sie entsprechende Referenzen vorweisen?

Derzeit verwalten wir Objekte mit 23-197 Einheiten.

Kann das Unternehmen Fort- oder Weiterbildungen im gesetzlich geforderten Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren (§34c Abs. 2a GewO) vorlegen?

Jeder Mitarbeiter nimmt regelmäßig an Fort- oder Weiterbildungen teil. So wird die Weiterbildungspflicht freiwillig mit 45h mehr als verdoppelt. Über uns

Verfügt die Verwaltung über Rahmenverträge mit Energieversorgern? Gibts es andere Kooperationen mit Versicherungsunternehmen?

Wir verfügen über exklusive Rahmenverträge und Rabattierungen mit Versicherern, Energieversorgern und Wärmedienstleistern.

Erfüllt das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzgebers? Orientiert sich die Verwaltung an den aktuellen Gesetzen und Verordnungen?

Zu unserem Partnernetzwerk zählen wir die Kanzlei W·I·R Jennißen und Partner. Die qualifizierten Anwählte stehen uns und auch Ihnen als Rechtsbeirat zur Seite.

Versicherungsschutz

Kann die Verwaltung die erforderliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • im Umfang von 500.000 Euro pro Fall und
  • 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorweisen?

Wir haben eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von je Schadenfall 1.000.000 €. Maximal jährlich 2.000.000 €.

Kann die Verwaltung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung vorweisen?

Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung mit 6.000.000, – € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 250.000,00 € für Vermögensschäden. Somit beträgt die Gesamtleistung für alle Fälle eines Jahres das Doppelte dieser Summen.

Vertragsgestaltung

Liegt Ihnen ein professioneller Vertrag vor? Werden darin die Grundleistungen, Zusatzleistungen und die Haftung klar vereinbart?

In unseren Verträgen sind alle Grundleistungen, Zusatzleistungen und Haftbarkeiten separat ausgewiesen.

Wie ist die Vertragslaufzeit geregelt? Sind feste Kündigungsfristen vorgesehen?

Unsere Verträge laufen max. für 5 Jahre und bei Erstbestellung max. 3 Jahre. Im ersten Verwaltungsjahr geben wir Ihnen eine Probezeit von 12 Monaten.

Organisation der Verwaltung

Ist für die Verwaltung Ihres Objektes ein fester Ansprechpartner und Erreichbarkeiten vorgesehen?

Jeder Liegenschaft ist ein Verwalter, ein Buchhalter und ein technischer Objektbetreuer zugeordnet. Die Bürozeiten sind fest geregelt für alle Mitarbeiter.

Wird das Hausgeldkonto und die Rücklagenkonten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft geführt?

Alle Konten sind bei dem deutschen Kreditinstitut Aareal auf den Namen der Eigentümergemeinschaft angelegt.

Wird für die digitale Verwaltung des Objektes eine aktuelle Verwaltungssoftware benutzt?

Wir arbeiten mit einer modernen Software und ermöglichen so z.B. Online- Belegprüfungen für den Beirat.

Steht Ihnen ein Kundenportal, zum Abrufen von Dokumenten oder Informationen zur Verfügung?

Jedem Kunden steht ein kostenloser Zugang zu unserem Kundenportal zur Verfügung.

Werden regelmäßig Objektbegehungen vom Verwalter durchgeführt?

Es finden regelmäßig Verwaltersprechstunden, Objektbegehungen und Beiratssitzungen vor Ort statt.

Sind in der Verwaltung eigene technische Mitarbeiter beschäftigt oder gibt es ein ausreichendes Netzwerk, um die Eigentümergemeinschaft auch in technischen Fragen beraten zu können?

Wir haben in unserem Team einen technischen Objektbetreuer. Darüber hinaus profitieren Sie von einem weitreichenden Netzwerk.

Verfügt die Verwaltung über eine Notfallnummer?

Unser 24-Stunden-Notdienst: 0221/71600580

Ist in Falle von Krankeits- und Urlaubsausfällen die Vertretungsvollmacht geregelt, sodass die Verwaltung problemlos erfolgt?

Durch einheitliche Programme und strukturierte, digitale Ablage ist es der Vertretung möglich die Verwaltung problemlos fortzuführen.

Ist in Falle von Krankeits- und Urlaubsausfällen die Vertretungsvollmacht geregelt? So kann ein weiterer Kompetenzträger Zahlungen veranlassen.

In diesen Fällen gibt es immer einen zweiten Kompetenzträger. Damit ist eine tagesaktuelle Buchführung gewährleistet.