Der Gesetzgeber hat nach vielen Anläufen das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verabschiedet. Es wurde am 16. Oktober 2020 im Bundes- gesetzblatt verkündet (BGBl I, 2187) und tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend übersichtlich und im direkten Vergleich zu den bisherigen Regelungen vor.
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Im Beitrag WEG Reform 2020: So profitieren Eigentümer von der Digitalisierung erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Digitalisierung.
Eine vollständige Synopse des bisherigen und neuen Gesetzestexts finden Sie auf der Website des Verbands der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV NRW) unter: www.vdiv-nrw.de
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